
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Wo bremst Ihre Website Nutzer:innen aus?
Seit Juni 2025 sind barrierefreie Websites für viele B2C‑Unternehmen Pflicht.
Wir zeigen, wo Nutzer:innen ausgebremst werden oder Barrieren enthalten sind – nachprüfbar, mit Belegen.
In 30 Sekunden starten: Der PDF-Kurzbericht kommt in wenigen Minuten per E‑Mail.
Kostenlos und unverbindlich.
Kurzbericht mit klarer Abdeckung · kein vollständiger Norm‑Check · keine Rechtsberatung
So funktioniert der BFSG‑Kurzcheck
Der Kurzcheck ersetzt keinen vollständigen BFSG‑/WCAG‑Audit und keine Rechtsberatung.
1.
Website angeben
Sie tragen die Domain ein, für die Sie eine BFSG‑Einschätzung benötigen.
2.
Kurzcheck läuft
Unser System findet erste Signale in zentralen Bereichen (z. B. Überschriftenstruktur, Linktexte, Transparenz‑Hinweis) – und zeigt sie mit Belegen.“
3.
PDF‑Kurzbericht erhalten
Sie erhalten einen Kurzbericht mit Belegen und Mini‑Fixes – klar abgegrenzt, was geprüft wurde und was nicht.
BFSG 2025
Was passiert, wenn wir das BFSG ignorieren?
Je später Sie sich mit dem BFSG beschäftigen, desto größer werden Stress, Kosten und Zeitdruck.
Typischer Verlauf, wenn nichts passiert:
Stufe 01
Offizielle Aufforderung zur Nachbesserung
Nutzer:innen oder Verbände weisen auf Barrieren hin.
Sie müssen reagieren, Prozesse aufsetzen und intern erklären, warum bisher nichts passiert ist.
Stufe 02
Abmahnung & Vertragsrisiken
Wettbewerber oder Verbände können Abmahnungen und Vertragsstrafen prüfen lassen.
Es drohen Anwalts‑, Anpassungs‑ und Kommunikationskosten – oft unter Zeitdruck.
Stufe 03
Zeitdruck & Mehrkosten
Bei klarer BFSG‑Relevanz sind empfindliche Bußgelder möglich.
Im Extremfall kann Ihr digitales Angebot zeitweise gesperrt werden.
Ein früher Kurzcheck ist deutlich günstiger als hektische Reparaturen kurz vor der Frist.
BFSG-Check
Ist Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen?
Grob gilt: Je direkter Ihre Website mit Verbraucher:innen interagiert, desto höher das Risiko, dass das BFSG greift.
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Sehr wahrscheinlich betroffen, wenn...
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Sie Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher:innen online anbieten oder verkaufen.
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Ihre Website Online‑Buchungen, Tickets, Verträge oder Vergleichsrechner ermöglicht.
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Sie ein B2C‑Portal oder eine App betreiben (z. B. Immobilien‑ oder Dienstleistungsportal).
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Möglicherweise betroffen, wenn...
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Ihre Website Formular‑Strecken hat (z. B. Angebotsanfragen, Terminbuchungen, Kontakt‑Strecken).
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Sie digitale Services anbieten, die auch am Telefon oder vor Ort verfügbar sind.
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Sie als Dienstleister stark mit Privatkund:innen arbeiten (z. B. Immobilien, Versicherungen, Bildung).
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Eher nicht betroffen sind, wenn...
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Sie eine reine B2B‑Informationsseite ohne Interaktion für Endkund:innen betreiben.
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Digitale Services ausschließlich intern von Mitarbeitenden genutzt werden.
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Sind Sie sich unsicher?
Hinweis: Das ist eine Orientierung. Keine Rechtsberatung und kein vollständiger Rechts-/Norm‑Check.

Wer steht hinter "BFSG‑Helfer"?
Ich bin Benjamin Oechsler, seit über 15 Jahren in Webdesign, SEO und Conversion‑Optimierung unterwegs.
Zum BFSG berate ich Unternehmen und Agenture absolut unabhängig, da ich die Verbesserungsmaßnahmen nicht selbst durchführe.
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Ich empfehle Ihnen die notwendigen Schritte und vermittle Sie an die richtigen Experten.
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Ihr BFSG-Navigator: Mein Interesse besteht nur darin Ihnen möglichst schnell und möglichst einfach zur BFSG-Konformität zu verhelfen.
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Mein Fokus liegt auf pragmatischen, umsetzbare Empfehlungen statt 80‑seitiger Gutachten. So sparen Sie Zeit und Geld.

